Rauchmelderpflicht in Bayern
- in Neu- und Umbauten
- für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
- Nachrüstpflicht in bestehenden Wohnungen bis 31. Dezember 2017
An welchen Stellen Rauchmelder positioniert werden sollten, um einen Mindestschutz zu gewährleisten, unterscheidet sich je nach Bauweise von Haus oder Wohnung. In eingeschossigen Wohnungen gehört zumindest der im Brandfall häufig genutzte Flur zur Mindestausstattung. In Gebäuden mit mehreren Stockwerken kommen die Hausflure einer jeden Etage hinzu. Für einen optimalen Schutz ist allerdings eine Ausstattung aller Räume empfehlenswert.
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Montageorte in der WohnungVorzugsweise sollten Rauchmelder vor bzw. in Schlafräumen installiert |
Montageorte im HausIn Gebäuden mit mehreren Stockwerken kommt zur Grundausstattung |
Ungeeignete Montageorte
Um Fehlalarme zu vermeiden, sollte die Montage eines Rauchwarnmelders nicht erfolgen:
- in der Nähe von Feuerstätten oder offenen Kaminen
- direkt an einer metallischen Oberfläche
- in weniger als 1 m Abstand von Klimaanlagen und Belüftungsschächten
- in weniger als 6 m Abstand v on Heizluftauslässen
- in weniger als 50 cm Abstand von Leuchtstoff- und Energiesparlampen
- in Räumen mit einer D ecken-höhe von mehr als 6 m
- in weniger als 30 cm Abstand zum Dachfirst
- in Räumen mit Temperaturen unter + 5 °C bzw. über + 55 °C
Quelle: Gira